Cosplay erobert die Spielwiesn!

Die SPIELWIESN, Süddeutschlands großes Familienfest für Brett- und Gesellschaftsspiele öffnet sich erstmals auch ausdrücklich für die Cosplay-Community. Ob Anime, (Brett-) Spiele, Fantasy, Sci-Fi oder selbst kreierte Charaktere: Cosplayer sind herzlich eingeladen, ihre Kostüme zu präsentieren, andere Fans zu treffen und gemeinsam die Vielfalt der Spiele- und Popkultur zu feiern.

Neben der Pen &  Paper Arena  mit Rollenspiel-Demos, dem Science Playground für Schlauspieler, der CREATIVlounge und der Aktionsfläche Xund & Aktiv gibt es damit eine 5. Sonderfläche , die die bunte Familienveranstaltung mit dem riesigen Community Playground um einen weiteren kreativen Bereich erweitert, der Spiele, Charaktere und die Menschen dahinter miteinander verbindet.

Cosplayer willkommen
Dieses Bild ist KI generiert

Regeln für Cosplay

Was ist erlaubt?

Tobt euch kreativ aus! Ob bekannte Serie, (Brett-)Spiel oder selbst kreierter Charakter: Teilt eure Freude am Cosplay mit den Besuchern der Spielwiesn. Von magischen Feen über Helden und Sci-Fi bis hin zu düsteren Antagonisten ist alles willkommen.

Grundsätzlich erlaubt sind:

  • Morphsuits und Fursuits
  • Kontaktlinsen und Perücken aller Farben und Arten
  • Alltagsgegenstände wie Regenschirme, Musikinstrumente, handelsübliche Gehstöcke und Fächer
  • Nicht abfärbendes Make-up

Maximalmaße

Für besonders ausladende Kostüme und Kostümteile gelten folgende Maximalmaße:

  • Röcke und Kleider: maximal 1,50 m Durchmesser
  • Schleppen und Schweife: maximal bis zum Boden
  • Feststehende Flügel: maximal 1,50 m Spannweite
  • Ausklappbare Flügel: maximal 2,00 m Spannweite im ausgeklappten Zustand und maximal 1,50 m im eingeklappten Zustand. Zum Fotografieren dürfen sie nur an ausreichend großen und geeigneten Stellen ausgeklappt werden.
  • Gesamthöhe des Kostüms: maximal 2,50 m
  • Stacheln: maximal 10 cm Länge und ausschließlich aus weichem, verletzungsfreiem Material

Erlaubte Gegenstände und Requisiten

Grundsätzlich sind weiche, abgestumpfte, biegsame und verletzungsfreie Requisiten erlaubt, sofern sie nicht unter „Verbotene Gegenstände / Waffen / Requisiten“ fallen.

Beispiele:

  • Waffenimitationen bis maximal 1,50 m Länge, sofern sie keine Verletzungsgefahr darstellen
  • Stäbe und Gehstöcke bis maximal 2,00 m Länge
  • Bögen ohne Sehne bis maximal 1,50 m
  • Köcher ausschließlich mit Pfeilattrappen ohne Spitze
  • Schilde, Aufsätze und ähnliche Kostümteile bis maximal 80 cm Breite
  • Stacheln und Spitzen aus weichem Material; 3D-gedruckte Spitzen müssen stumpf und abgerundet sein

Ausladende Kostüme oder deren Bestandteile dürfen den Veranstaltungsablauf und andere Besucher nicht beeinträchtigen. Das Veranstaltungsteam kann daher die Nutzung einzelner Kostümteile einschränken oder deren Mitnahme auf das Veranstaltungsgelände untersagen.

Was ist nicht erlaubt?

Nicht gestattet sind:

  • Das Tragen oder Darstellen realer Uniformen, Dienstkleidung oder Kennzeichen staatlicher, militärischer, polizeilicher oder anderer Sicherheits- und Ordnungskräfte, sofern dadurch der Eindruck entsteht, die betreffende Person gehöre dieser Organisation an. Dies gilt insbesondere für aktuelle Uniformen und Kennzeichen sowie für Uniformen aktiver Einheiten und Gruppierungen.
  • Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen sowie Kennzeichen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Hierzu zählen insbesondere Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB.
  • Scharfe Ecken, Kanten, Spikes oder vergleichbare Verletzungsgefahren an Kostümen und Zubehör sowie Nieten und Stacheln aus Metall.
  • Kostüme, bei denen Brustbereich, Gesäß oder Intimbereich nicht vollständig bedeckt sind. Dies gilt für alle Geschlechter.
  • Kostüme oder Darstellungen, die Bevölkerungsgruppen, Kulturen oder Ethnien diskriminieren oder herabwürdigen.
  • Laute Musikboxen oder andere Geräte, durch deren Nutzung andere Teilnehmer oder der Veranstaltungsablauf gestört werden.

Verbotene Gegenstände / Waffen / Requisiten

Es gelten die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Darüber hinaus sind auf der Spielwiesn aus Sicherheitsgründen insbesondere folgende Gegenstände nicht zugelassen:

  • Wurfsterne, Nunchakus, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe sowie Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser
  • Geschärfte oder spitze Hieb-, Stich- und Stoßwaffen
  • Echte Schusswaffen, Munition und Anscheinswaffen
  • Funktionsfähige Bögen, Armbrüste und Schleudern
  • Pyrotechnische Gegenstände, Explosivstoffe, Reizstoffsprays und gefährliche chemische Stoffe
  • Schwere Werkzeuge und Elektrowerkzeuge, Gasflaschen, Rauch- und Nebelgeräte sowie Drohnen
  • Sonstige Gegenstände, von denen eine erhebliche Verletzungs- oder Gefährdungsgefahr ausgeht

Cosplay- und Requisitenwaffen sind zulässig, sofern sie den oben genannten Vorgaben entsprechen und keine Verletzungsgefahr darstellen.

Im Zweifelsfall entscheidet die Security der Messe Augsburg  über die Zulässigkeit eines Gegenstands oder Kostümteils. Die Entscheidung der Security  kann unabhängig davon getroffen werden, ob der Besitz oder das Führen eines Gegenstands nach dem Waffengesetz grundsätzlich erlaubt ist.

- Anzeigen -